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Selbsthilfegruppen können finanzielle Fördermittel bei den Gesetzlichen Krankenkassen beantragen. Die Grundlage ist der am 1.1.2008 in Kraft getretene § 20 c SGB V.

Es wird bei der finanziellen Förderung unterschieden zwischen der pauschalen Förderung (im Gesetz „kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“ genannt) und der Projektförderung („kassenindividuelle Förderung“).

Falls Sie Rat beim Beantragen von Fördermitteln brauchen, können Sie sich gerne an die Selbsthilfe-Kontaktstelle wenden.


Pauschalförderung („kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“):

Die Pauschalförderung wird bei der GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen, der gemeinsamen Stelle der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen, beantragt. Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen.
Antragsfrist: Der Antrag auf pauschale Mittel ist bis zum 31. März zu stellen.
Die Adresse lautet:
GKV-Selbsthilfeförderung Hessen, Postfach 1533, 61285 Bad Homburg,
Telefon: 0800-0201112, Fax: 0800-0201222,
Internet: www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de,
E-Mail: info@gkv-selbsthilfefoerderung-he.de


Projektförderung („kassenindividuelle Förderung“):

Die Projektförderung ist bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen. Die Namen und Telefonnummern der zuständigen Ansprechpartner sind in der Adressensammlung auf der Website der GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen aufgeführt.

Einige der im Dachverband VdEK zusammengeschlossenen Ersatzkassen haben sich zum Zweck der Projektförderung zur Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen in Hessen zusammengeschlossen. Es handelt sich um die Barmer GEK, die Techniker Krankenkasse und die DAK Unternehmen Leben. Hier braucht man also nur einen Antrag zu stellen. Die genauen Informationen und das Antragsformular finden Sie unter www.vdek.com/LVen/HES/Versicherte/Selbsthilfe/index.htm .
Bitte beachten Sie: als Antragsfrist wird im Antragsformular der 30. September genannt.

Die AOK Hessen bietet neben der allgemeinen Projektförderung auch eine Sonderförderung für Eltern-Selbsthilfegruppen und Selbsthilfegruppen von pflegenden Angehörigen an. In den Antragsformularen der AOK Hessen für die Projektförderung wird keine Antragsfrist genannt. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Website der AOK: www.aok.de/hessen/leistungen-service/leistungen-und-beitraege-selbsthilfefoerderung-23713.php.



Die Selbsthilfekontaktstelle Marburg wird von folgenden Krankenkassen finanziell unterstützt: