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Selbsthilfegruppen können finanzielle Fördermittel bei den Gesetzlichen Krankenkassen beantragen. Die Grundlage ist der am 1.1.2008 in Kraft getretene § 20 c SGB V.

Es wird bei der finanziellen Förderung unterschieden zwischen der pauschalen Förderung (im Gesetz „kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“ genannt) und der Projektförderung („kassenindividuelle Förderung“).

Falls Sie Rat beim Beantragen von Fördermitteln brauchen, können Sie sich gerne an die Selbsthilfe-Kontaktstelle wenden.


Pauschalförderung („kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung“):

Die Pauschalförderung wird bei der GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen, der gemeinsamen Stelle der Gesetzlichen Krankenkassen in Hessen, beantragt. Die Antragsunterlagen finden Sie auf der Website der GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen.
Antragsfrist: Der Antrag auf pauschale Mittel ist bis zum 31. März zu stellen.
Die Adresse lautet:
GKV-Selbsthilfeförderung Hessen, Postfach 1533, 61285 Bad Homburg,
Telefon: 0800-0201112, Fax: 0800-0201222,
Internet: www.gkv-selbsthilfefoerderung-he.de,
E-Mail: info@gkv-selbsthilfefoerderung-he.de


Projektförderung („kassenindividuelle Förderung“):

Die Projektförderung ist bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen. Die Namen und Telefonnummern der zuständigen Ansprechpartner sind in der Adressensammlung auf der Website der GKV-Selbsthilfeförderung-Hessen aufgeführt.

Einige der im Dachverband VdEK zusammengeschlossenen Ersatzkassen haben sich zum Zweck der Projektförderung zur Selbsthilfe-Förder- gemeinschaft der Ersatzkassen in Hessen zusammengeschlossen. Es handelt sich um die Techniker Krankenkasse, die Hanseatische Krankenkasse HEK und die DAK Unternehmen Leben. Die Adresse lautet: Selbsthilfe-Fördergemeinschaft der Ersatzkassen in Hessen, c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Hessen, Walter-Kolb-Str. 9-11, 60594 Frankfurt, Tel.: 069/962168-0, E-Mail: LV-Hessen@vdek.com. Hier braucht man also nur einen Antrag zu stellen. Die genauen Informationen und das Antragsformular finden Sie unter www.vdek.com/LVen/HES/Versicherte/Selbsthilfe/index.htm .
Bitte beachten Sie: als Antragsfrist wird im Antragsformular der 30. September genannt.

Selbsthilfegruppen in Hessen können zusätzlich einen Antrag auf Projektförderung bei der Landesgeschäftsstelle Hessen der BARMER GEK stellen. Die Adresse lautet: Hahnstr. 31-35, 60528 Frankfurt. Die Ansprechpartnerinnen sind: Frau Dr. Monika Bodenseh, Tel.: 01850047-3376** oder 069-2167147-3376***, E-Mail: Monika.Bodenseh@BARMER-GEK.de und Frau Lydia Georgi, Tel.: 01850047-3333** oder 069-2167147-3333***, E-Mail: Lydia.Georgi@BARMER-GEK.de (**2,9 ct pro Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom, *** für Flatratenutzer). Die Antragsunterlagen der BARMER GEK erhalten Sie von dort.

Die AOK Hessen bietet neben der allgemeinen Projektförderung auch eine Sonderförderung für Eltern-Selbsthilfegruppen und Selbsthilfegruppen von pflegenden Angehörigen an. In den Antragsformularen der AOK Hessen für die Projektförderung wird keine Antragsfrist genannt. Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Website der AOK: www.aok.de/hessen/selbsthilfe.



Von den übrigen gesetzlichen Krankenkassen liegen keine Antragsunterlagen zur Projektförderung vor.